Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen für die vorgegebene Praktische Arbeit (VPA) werden von der Chefexpertenkonferenz, auf Grundlage der Bildungsverordnung und des Bildungsplans, festgelegt.
Für die Organisation und Durchführung sowie für die Abschlussfeier sind die Regionalsektionen von JardinSuisse in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kantonen zuständig. Haben Sie diesbezüglich Fragen, wenden Sie sich am besten direkt bei dem zuständigen Chefexperten Ihrer Region oder beim Berufsbildungsamt Ihres Kantones.
Adressen Berufsbildungsämter
Plan Serie 0 QV EFZ GaLaBau folgt per 17. September 2026
Plan Serie 0 QV EFZ Pflanzenproduktion folgt per 7. Oktober 2026
Die Inhalte sowie die Gewichtung und die Bestehensnormen sind für jede Fachrichtung im Bildungsplan im Teil D beschrieben. In der Wegleitung selber finden Sie beispielsweise Angaben zur Zulassung und Informationen, wer für das QV zuständig ist. In den Anhängen zur Wegleitung erhalten Sie detaillierte Angaben zur vorgegebenen Praktischen Arbeit (VPA).