Wichtige Informationen
Neuigkeiten
… zur
Verbreitung in der Schweiz
Nördlich der Alpen wurde ein neuer Befallsherd mit
Pufferzone ausgeschieden. Der Befallsherd, mit Zentrum im Naturschutzgebiet
Sägel und der Pufferzone bestehend aus den umliegenden Gemeinden, wurde am
24.04. 2025 per Allgemeinverfügung vom Kanton Schwyz ausgeschieden. Betroffen
sind die Gemeinden Steinen, Steinerberg, Sattel, Schwyz, Ingenbohl, Gersau,
Lauerz, Arth.
Die Befallssituation vom April 2025 findet sich hier.
2024
Neben dem
Fang nahe der Ostschweiz in Lindau
am Bodensee (D) ist der
Japankäfer nun auch in der Zentralschweiz aufgetaucht, wie die Presse am
19.09.24 berichtete. (Luzerner
Zeitung, Pilatus
Today). Bei diesen
Fängen handelt es sich um Einzelfunde. Dabei handelt es sich um adulte Käfer,
die sich an Fahrzeuge anheften, sogenannte «Hitchhiker». Weiter berichtet der
Kanton Solothurn in einer Medienmitteilung (20.09.24) vom Fund mehrerer
Japankäfers bei Gunzgen.
… zur
Bekämpfung
Zur
direkten Bekämpfung des Japankäfers sind in der Schweiz per Notfallzulassung verschiedene
Pflanzenschutzmittel (Wirkstoff Acetamiprid oder Nematoden) bis zum 31.
Oktober 2024 zugelassen. Die Liste inklusive Auflagen zur Anwendung findet
sich hier.
Solche
Notfallzulassungen müssen jährlich beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen BLV beantragt werden. An biologischen Bekämpfungsmethoden
wird geforscht.
Massnahmen
Der Japankäfer gilt als prioritärer
Quarantäneorganismus. Aufgrund der Dringlichkeit der Bekämpfung und der
Grösse des Schadausmasses werden wenige Quarantäneorganismen als prioritär
eingestuft. Quarantäneorganismen unterliegen der Melde- und
Bekämpfungspflicht. Gemeldet wird ein Verdacht den zuständigen
kantonalen Behörden. Bestätigt wird der Verdacht durch Agroscope. Die
Kommunikation erfolgt dann über den jeweiligen Kanton.
Werden Larven des Japankäfers im Boden gefunden oder adulte
Käfer auf Wirtspflanzen entdeckt bzw. in Lockstofffallen gefangen, wird ein Befallsherd
vom Kanton ausgeschieden. Der Befallsherd beschreibt das Gebiet der Funde/Fänge
mit zusätzlich 1 km Radius. Folglich hat der Befallsherd einen Radius von mind.
1 km. Darum wird eine Pufferzone (Radius von zusätzlich mind. 5 km) festgelegt.
Je nach Verteilung der Funde/Fänge, wird ein Teil der Pufferzone lockstofffrei
gehalten, um die Japankäfer nicht weiter nach aussen zu locken. Im
Befallsherd gilt grundsätzlich die Tilgungsstrategie.
Ist aufgrund des Ausmasses eines Befallsherdes die Tilgung
nicht mehr aussichtsreich, kann der Kanton auf Antrag beim Bundesamt für
Landwirtschaft BLW eine Befallszone ausscheiden. Die Befallszone hat
einen Radius von mind. 5 km. Die Pufferzone darum hat einen Radius von
zusätzlich mind. 15 km. In der Befallszone gilt die Eindämmungsstrategie.
Quelle: Stopp der Ausbreitung von invasiven
gebietsfremden Arten, Postulat K. Vogler 21.6.2013
Das
Ziel der Tilgungsstrategie ist es den Käfer wieder auszurotten. Bei der
Eindämmung soll das Schadausmass in Grenzen gehalten und eine weitere
Verbreitung verhindert oder zumindest verlangsamt werden (siehe Abbildung oben).
Aufgrund der unterschiedlichen Strategien, die in dem Befallsherd bzw., der
Befallszone gelten, unterscheiden sich die Massnahmen. Diese finden sich
in der Allgemeinverfügungen der betroffenen Kantone unten.
Pflanzenpasspflichtige Betriebe erhalten eine separate Verfügung durch den EPSD.
Eventuell können diese Massnahmen strenger sein, da diese Betriebe
durch den Pflanzenpass das Recht haben, ihre Produkte in der ganzen EU
gewerblich zu verkaufen.
Bekämpfung
Es gibt mehrere Massnahmen zur Bekämpfung von Popillia
japonica. Die Kombination dieser zielführend.
Es bestehen folgende Möglichkeiten den Japankäfer
einzudämmen:
Tabelle 1: Bekämpfungsmassnahmen gegen den Japankäfer (Quelle: eigene Darstellung)
Chronik
Der Japankäfer ist ein Blatthornkäfer und, wie der Name es
verrät, in Japan heimisch. Anfangs des 20. Jahrhunderts wurde er in die USA und
nach Kanada verschleppt, wo er grosse Schäden zur Folge hatte. Im Sommer 2014
wurde er das erste Mal in der Nähe von Mailand in Italien festgestellt. 2017
wurde er erstmals an der Südgrenze zur Schweiz gefangen. Im Sommer 2020 wurden schliesslich
adulte Tiere in einem Weinberg im südlichen Tessin gefunden. Weiter wurden 2023
adulte Japankäfer im Wallis an der italienischen Grenze gefunden. Im selben
Jahr wurde ein neuer kleiner und isolierter Ausbruch im Kanton Zürich beobachtet.
Im Sommer 2024 wurde der Japankäfer im Kanton Basellandschaft entdeckt, wenig
später ging ein Japankäfer bei Lindau am Bodensee nahe der Schweizer Grenze in
die Falle. Seitdem wurde mehrere Funde in Deutschland gemeldet. Bei den Funden
in Lindau und den weiteren Funden in Deutschland handelt es sich lediglich um
sogenannte «Hitchhiker», adulte Käfer, die mittels Fahrzeugen entlang der
Verkehrsrouten transportiert wurden. Solche Einzelfunde sind nicht vergleichbar
mit Populationen des Japankäfers.
Biologie und Lebensweise
Illustration 1: Les larves de P. japonica aux trois stades de leur évolution (photo : David Cappaert, Michigan State University, United States)
Die Larven des Käfers ernähren sich bevorzugt von
Pflanzenwurzeln von Gräsern. Kulturpflanzen wie Mais, Soja oder Erdbeeren
können auch betroffen sein. Zur Überwinterung dringen sie in tiefere
Bodenschichten vor.
Illustration 2: Les scarabées japonais et les dégâts qu’ils occasionnent (photo : Mauro Jermini, Agroscope)
Adulte
Japankäfer fressen primär Blätter. Bei Reben fressen sie zuerst die obersten
Blätter der Pflanzen ab und fahren nach unten weiter. Typischerweise wird das
«Blattskelett» hinterlassen. Blüten (z.B. von Rosen) und Früchte (z.B. Beeren) werden
auch gerne gefressen.
Mit ihren
Extremitäten sind sie knapp so gross wie ein 5-Rappen-Stück.
Genaueres
zu ihrer Biologie, den bevorzugten Wirtspflanzen und Verwechslungsmöglichkeiten
findet sich in den unten aufgeführten Dokumenten.
Abbildung 3: Grössenvergleich. Japankäfer mit einer durchschnittlichen Länge von 8-10 mm. (Bild: LTZ Augustenberg / Olaf Zimmermann)
Ähnliche und weitere Informationen zum
Japankäfer finden sich auf der Seite des BLW
und Agroscope.
Massnahmen auf dem Betrieb:
Abfindungen an die Betriebe