Agenda

Revidiertes Datenschutzgesetz

Am 1. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) tritt am 01. September 2023 in Kraft und bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Der Fokus der Grünen Branche liegt traditionellerweise nicht auf der Bearbeitung von Personendaten, also von Daten die sich auf natürliche Personen beziehen. Dennoch gilt: Setzen Sie sich mit den neuen Bestimmungen auseinander!

JardinSuisse hat sich dem Thema angenommen und publiziert für seine Mitglieder einen Praxisleitfaden. Dieser nimmt die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des revidierten DSG auf und zeigt Ihnen, wo die dringendsten Handlungsfelder bestehen. Der Praxisleitfaden orientiert sich am Alltag eines KMU, gibt konkrete Hinweise und hilft bei der Umsetzung. Wichtig: Diese Praxiswegleitung dient nur der Information und als Hilfestellung, sie stellt keine Rechtsberatung dar oder ersetzt eine solche.

Informationspflicht Datenbearbeitung

Eine der massgeblichsten Pflichten des revidierten DSG ist es, dass Unternehmen über die bei ihnen vorgenommenen Datenbearbeitungen informieren müssen. Wir stellen Ihnen dafür ein Muster für eine Datenschutzerklärung zur Verfügung. Das Muster deckt die regulären Prozesse und Datenbearbeitungen der Unternehmen der Grünen Branche ab und kann frei genutzt werden. Da jedes Unternehmen seine Besonderheiten hat, enthält das Muster eine Vielzahl von optionalen Textteilen. Je nach Situation in Ihrem Unternehmen verwenden oder verwerfen Sie den entsprechenden Textteil.

 Zusammenfassend empfiehlt JardinSuisse

  • Prüfen Sie, was für Sie passt und nehmen Sie alle notwendigen Änderungen vor. Das Muster enthält weitergehende Erläuterungen
  • Wenn Ihnen bestimmte Informationen fehlen, holen Sie sich Unterstützung oder fragen Sie bei den relevanten Stellen und Dienstleistern (z.B. beim Betreiber Ihrer Website) nach
  • Publizieren Sie die Datenschutzerklärung bis spätestens 01. September 2023 auf Ihrer Website oder an anderer geeigneter Stelle.

Darüber hinaus macht Sie JardinSuisse auf das Dokument "revDSG – was zu tun ist" der Kanzlei Vischer AG aufmerksam. Nutzen Sie dieses, um bei sich intern Regeln über den Umgang mit Personendaten festzulegen – also eine kleine Datenschutzweisung. -  die bereits viel in Ihrem Arbeitsalltag regelt. Weitergehende Informationen finden Sie im Praxisleitfaden. 

Sie finden die gesamte Dokumentation exklusiv im Mitgliederbereich.

Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.