Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und
Berufskrankheiten ist seit 1983 in Kraft. Hier ein Auszug aus Artikel 8: «Der
Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen,
die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem
Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen.»
Alle Lernenden, welche die Lehre Gärtner/Gärtnerin
EFZ erfolgreich abgeschlossen haben, sind auf dem aktuellsten Stand und haben
diverse Ausbildungen absolviert.
(Verordnung 5 regelt, dass keine Person unter 18 Jahren
Arbeiten mit besonderen Gefährdungen ausführen darf, ausser die begleitenden
Massnahmen werden umgesetzt).
Nachfolgend eine Liste, ab welchem Abschlussjahr die Lernenden, wie befähigt sind:
Bei den nachfolgenden Abschlüssen, muss auch die Kursprüfung erfolgreich abgeschlossen werden.
- Fachbewilligung Pflanzenschutz Abschluss 2003-2026 (EFZ alle Fachrichtungen)
- Motorsäge Abschluss 2015 (EFZ GaLaBau)
- PSAgA auf Kleinbäumen Abschluss 2016 (EFZ GaLaBau)
- PSAgA auf Gründach Abschluss 2027 (EFZ GaLaBau)
- PSAgA im steilen Gelände Abschluss 2027 (EFZ GaLaBau)
- Baugeräteführer Abschluss 2020 (EBA GaLaBau)
- Baugeräteführer Abschluss 2021 (EFZ GaLaBau)
- Radlader Abschluss 2015 (EFZ Baumschule)
- Radlader Abschluss 2021 (EFZ Stauden)
- Gegengewichtsstapler Abschluss 2015 (EFZ Baumschule)
- Gegengewichtsstapler Abschluss 2021 (EFZ Stauden)
- Teleskopstapler Abschluss 2027 (EFZ Pflanzenproduktion)
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Hier finden Sie Ausbildungsmöglichkeiten für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).