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Pflanzenpass, Beschluss der EU

Exporte mit dem Pflanzenpass sind bisweilen mit Problemen verbunden. Die Zollbehörden verschiedener EU-Länder aber auch Speditionsfirmen wissen oft nicht, dass der schweizerische Pflanzenpass gleichwertig mit dem Pflanzenpass der EU-Länder ist. Nachstehend finden Sie den Beschluss der EU-Kommission in verschiedenen Sprachen, der die Gleichwertigkeit des Pflanzenpasses bestätigt.

 Pflanzenpass Beschluss EU (D)

 Passeport phytosanitaire Décision UE (F)

 Plant passport, Decision of the EU (E)

 Passaporte delle piante Beschluss EU (I)

Kontakt

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Fachabteilung Produktion Baumschule
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