Jardin Suisse

Qualitätsbestimmungen für Baumschulpflanzen und Forstpflanzen

 

Für die Qualitätsbestimmungen liegen zwei sich ergänzende Dokumente vor:


Die Qualitätsbestimmungen wurden noch vom früheren Verband Schweizerischer Baumschulen und vom ehemaligen Verband Schweizerischer Forstbaumschulen verabschiedet. Sie behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Eine Vereinheitlichung der Qualitätsbestimmungen steht derzeit noch aus.

 

Die Qualitätsbestimmungen behandeln drei Teilaspekte:

  1. Allgemeine oder obligatorische Qualitätsanforderungen: Die allgemeinen oder obligatorischen Qualitätsanforderungen definieren die eigentliche Qualität einer Baumschulpflanze. Sie sind zwingend einzuhalten. Pflanzen, welche diese Anforderungen nicht erfüllen sind von minderer Qualität und weisen nur einen ungenügenden oder keinen Marktwert auf.
  2. Handelsübliche Grössen bzw.Sortierungs- und Bündelungsvorschriften: Mit den handelsüblichen Grössen wird die Standardquali­tät der in JardinSuisse organisierten Baumschulen umschrieben. Sie definieren das Preis-/Leistungsverhältnis bei Baumschulpflanzen, d.h. sie besagen, ob es sich bei einer Baumschulpflanze um eine Forstpflanze, eine Halbfertigpflanze oder um eine Pflanzen in der so genannten VSB-Qualität handelt.. Pflanzen, die über den definierten handelsüblichen Grösse liegen, gelten als Solitärpflanzen und werden preislich höher eingestuft.
  3. Bestimmungen über das Messen von Baumschulpflanzen: Mit den Bestimmungen über das Messen von Baumschulpflanzen werden die Masse festgelegt, die im Handel mit Baumschulpflanzen gelten. Die Masse gelten insbesondere auch als Standard für die EDV im Bereich Baumschulpflanzen.


Die Qualitätsbestimmungen für Baumschulpflanzen und Forstpflanzen stehen hier zum herunterladen zur Verfügung.

Qualitätsbestimmungen für Baumschulpflanzen 
Qualitätsbestimmungen für Forstpflanzen 

Kontakt

JardinSuisse
Andres Altwegg
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau

Tel.: 044 388 53 50
Fax: 044 388 53 25
a.altwegg(at)jardinsuisse.ch