Genossenschaft Krankengeldversicherung KGV von JardinSuisse
1. Allgemeines
Die Krankengeldversicherung ist eine rechtlich selbständige Genossenschaft, welche 1948 gegründet wurde. Ziel der Genossenschaft ist es, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu versichern.
In der Krankengeldversicherung sind ca. 500 Unternehmen der Gartenbaubranche angeschlossen.
2. Ihre Vorteile
- Tiefe Verwaltungskosten
Dank den schlanken und effizienten Strukturen können die Verwaltungskosten tief gehalten werden. - Guter Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz wurde speziell auf die Gartenbaubranche angepasst.
Die Abwicklung im Schadenfall ist kompetent und effizient. - Prämienberechnung aufgrund des Schadenverlaufes im eigenen Betrieb
Für die Prämienberechnung wird das Bonus-/Malus System angewandt. Für die Berechnung der Prämien wird nur der Schadenverlauf des eigenen Betriebes und nicht der ganzen Branche berücksichtigt. - Persönlicher Beratung und Betreuung
Sie werden persönlich durch unser kleines Team betreut und beraten. Wir kennen die Branche! - Prämienrückvergütung bei gutem Schadenverlauf der Branche
Bei einem guten Abschluss der Jahresrechnung erhält jeder Vertragspartner eine Prämienrückvergütung auf seine Jahresprämie.
3. Leistungsumfang
Die Leistungen der Krankengeldversicherung entsprechen 80% des versicherten Lohnes (inklusive des 13. Monatslohnes) während längstens 720 Tagen innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen. Die Bestimmungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechen Art. 55 des Gesamtarbeitsvertrages für die Grüne Branche. Erkrankungen, welche vor dem Eintritt in die Versicherung bestanden haben sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern werden für eine zeitlich beschränkte Leistungsdauer vergütet. Wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen Rückenschäden auf gärtnerische Verrichtungen beschränkt ist, besteht die Leistungsdauer während höchstens 360 Tagen. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Versicherungsreglements.
4. Prämien / Bonus-Malus-System
Die Prämiensätze betragen vom AHV-pflichtigen Lohn (ohne Sonderzahlungen) bei Abschluss der Versicherung:
- Wartefrist 2 Tage: 2,4% Grundprämie
- Wartefrist 14 Tage: 1,4% Grundprämie
- Wartefrist 30 Tage: 1,2% Grundprämie
- Wartefrist 60 Tage: 0,9% Grundprämie
(Stand 01.01.2010 / Prämienreduktion per 01.01.2011)
Durch das Bonus-Malus-System kann ein Unternehmen den Prämiensatz bis auf die Hälfte reduzieren, sofern der Schadenverlauf gering ist.
Bonus: Wenn die Versicherungsleistungen während drei Jahre weniger als 65 % der bezahlten Prämien betragen, sinkt der Prämiensatz um 0,1 % für das folgende Jahr. Jedes Jahr wird der Schadenverlauf nach diesem Grundsatz geprüft und der Prämiensatz entsprechend angepasst.
Malus: Wenn die Versicherungsleistungen während drei Jahre mehr als 135 % der bezahlten Prämien betragen, erhöht sich der Prämiensatz um 0,3 % für das folgende Jahr. Jedes Jahr wird der Schadenverlauf nach diesem Grundsatz geprüft und der Prämiensatz entsprechend angepasst.
Den Mitarbeitern kann die Hälfte des Grundprämiensatzes belastet werden.
5. Aufnahme in die Krankengeldversicherung
Als Mitglied des Verbandes JardinSuisse können Sie jederzeit in die Krankengeldversicherung eintreten.
- Einzelunternehmen |
|
- Juristische Personen | Kollektivversicherung |
*sofern das 55. Altersjahr nicht erreicht ist
Für weitere Auskünfte oder Offerten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Genossenschaft Krankengeldversicherung JardinSuisse
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
Brigitta Rita Schumacher
Tel. 044 388 53 09
Fax 044 388 53 40
br.schumacher(at)jardinsuisse.ch
Paula Marty
Tel. 044 388 53 10
Fax 044 388 53 40
p.marty(at)jardinsuisse.ch
alle Dokumente finden Sie im Downloadcenter
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Fax: 044 388 53 40
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Paula Marty
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