Fachbewilligung
Jede Produktionsgärtnerei und jede Gartenbauunternehmung, welche Chemikalien einsetzen will, braucht mindestens einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit einer ‚Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau’. Als Fachbewilligung gelten:
- Fähigkeitszeugnis als Gärtner (Lehrabschluss ab 2003)
- Vor in Krafttretung des neuen Chemikalienrechtes vom 1. August 2005 absolvierte Fachbewilligungsprüfungen
- Absolvierte Fachbewilligungsprüfung nach neuem Recht
- Gleichwertig anerkannte Prüfung (als PDF-Datei einsehen)
- Gleichgestellte Fachbewilligungen aus der EU und EFTA
Der Fachbewilligungsinhaber hat die Aufgabe im Unternehmen den sachgerechten Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln (Lagerung, Personenschutz) sowie den fachgerechten Umgang bei der Anwendung von Chemikalien (richtige Mittelwahl, keine übermässige Beeinträchtigung der Umwelt) sicherzustellen. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Inhaber selber die Arbeiten mit den Chemikalien vornimmt oder die Mitarbeiter entsprechend instruiert.
Falls Sie oder Ihre Mitarbeiter / Mitarbeiterin keinen Fachbewilligungsausweis haben, sind Sie verpflichtet einen solchen zu erlangen. Die Kurs- und Prüfungsdaten können Sie unter Kursangebote und Tagungen einsehen.
Unser Buch "Pflanzenschutz im Gartenbau, Grundlagen zum Erwerb der Fachbewilligung" ist für jeden Anwender von Pflanzenschutzmittel im Gartenbau ein muss. Es führt den Gärtner durch den Dschungel der Gesetze, vermittelt die Grundlagen des Pflanzenschutzes und stellt die wichtigsten gärtnerischen Schadorganismen vor.
Sie können das Buch hier als pdf herunterladen oder gleich bei uns bestellen.
Weitere Informationen aus der Fachzeitschrift g'plus:
Neues Chemikalienrecht
Handel und Verkauf von Pflanzenschutzmittel
JardinSuisse
Beratungsdienst
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
Tel.: 044 388 53 36
Fax: 044 388 53 25
beratung(at)jardinsuisse.ch
