Jardin Suisse

Revision der gärtnerischen Grundbildung

Im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes haben alle Berufe ihr Ausbildungsreglement, welches zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) führt neu zu formulieren und als eine "Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung" vom Bund genehmigen zu lassen.

Neu sind im Berufsbildungsgesetz auch zweijährige Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vorgesehen.

Im Zuge dieser auferlegten Reform will JardinSuisse, die für die gärtnerische Grundbildung verantwortliche Organisation der Arbeitswelt (OdA), nicht nur das Ausbildungsreglement 2000 umschreiben, sondern die aktuellen Entwicklungen der Gärtnerbranche und die absehbaren Tendenzen der kommenden Jahre mit einfliessen lassen.

 

Aktuell /attuale

Die definitiven Bildungspläne und Bildungsverordnungen Gärtnerin/Gärtner EFZ (eidg. Fähigkeitszeugnis) und Gärtnerin/Gärtner EBA (eidg. Berufsattest) sind unter Grundlagendokumente aufgeschaltet. Die Standard-Lehrpläne für Lehrbetriebe, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule finden Sie unter Implementierungsdokumente.

I piani di formazione e le Ordinanze sulla formazione professionale Giardiniera/Giardiniere AFC (attestato federale di capacità) e Giardiniera/Giardiniere CFP (certificato federale di formazione pratica) saranno messi sul sito circa la fine di ottobre 2011.

Kontakt

JardinSuisse
Berufsbildungssekretariat
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau

Tel.:  044 388 53 35
Fax:  044 388 53 40
bbs(at)jardinsuisse.ch