Jardin Suisse

Berufsbildungsfonds Gärtner und Floristen

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 29. April 2009 den "Berufsbildungsfonds Gärtner und Floristen" per 1. Juni 2009 allgemeinverbindlich erklärt.

Dieser, die Gärtner- und Floristenbranche umfassende Fonds gilt für die ganze Schweiz.
Er ersetzt den früheren "Berufsbildungsfonds Gärtner".

Dies bedeutet, dass jetzt alle in der Gärtner- und/oder Floristenbranche der Schweiz tätigen Betriebe (private und öffentliche) - unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft - den im Fondsreglement festgesetzten Beitrag an den "Berufsbildungsfonds Gärtner und Floristen" zu leisten haben.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.bbf-gf.ch

Kontakt

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