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Berufsbildungsfonds Gärtner und Floristen
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 29. April 2009 den "Berufsbildungsfonds Gärtner und Floristen" per 1. Juni 2009 allgemeinverbindlich erklärt.
Dieser, die Gärtner- und Floristenbranche umfassende Fonds gilt für die ganze Schweiz.
Er ersetzt den früheren "Berufsbildungsfonds Gärtner".
Dies bedeutet, dass jetzt alle in der Gärtner- und/oder Floristenbranche der Schweiz tätigen Betriebe (private und öffentliche) - unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft - den im Fondsreglement festgesetzten Beitrag an den "Berufsbildungsfonds Gärtner und Floristen" zu leisten haben.
Weitere Informationen finden Sie unter
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